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Am 13.7.2017 hat das BKartA drei Wärmeabschirmblechunternehmen und deren Verantwortliche wegen Kartellabsprachen in Höhe von insgesamt € 9,6 Mio. bebußt und die Verfahren jeweils per Settlement beendet. Die Verfahren wurde von einem vierten Unternehmen als Kronzeuge ausgelöst. Es ging ausweislich der Pressemeldung des BKartA (siehe hier) sowohl um Informationsaustausch (u.a. zum Verhandlungsstand mit VW) als auch um eine Vereinbarung zur Weitergabe von gestiegenen Materialpreisen an VW in 2011. Anscheinend war der Verstoß zeitlich auf 2011 begrenzt, was die relativ moderate gesamte Bußgeldhöhe erklären mag. Zudem hat das BKartA anscheinend neben Kooperationsbeiträgen und Settlement interessanterweise auch die starke Nachfragemacht und das Verhalten von VW bei der Bußgeldzumessung mildernd berücksichtigt. Silke Heinz wird dazu von Global Competition Review zitiert, siehe hier.