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Am 19. Dezember 2017 hat das BKartA in einer Pressemeldung (hier) und einem Hintergrundpapier (hier), seine vorläufige Einschätzung zum Facebook-Verfahren veröffentlicht: danach ist Facebook marktbeherrschend auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke und missbraucht diese Position, indem es umfangreich Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt und zusammenführt.

Dabei geht es um die Sammlung von Nutzerdaten auf dritten Internetseiten oder Apps, die einen Facebook-Like-Button aufweisen, selbst wenn die Nutzer diesen nicht anklicken.

Dies verstößt nach Ansicht des BKartA gegen Datenschutzgesetze. Die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen danach gegen gesetzliche AGB-Grundsätze, und darin soll auch einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegen.

Die Tatsache, dass das Amt ein Hintergrundpapier während eines laufenden Verfahrens veröffentlicht wird, ist ungewöhnlich.  Dies dürfte dem großen Interesse an dem Verfahren geschuldet sein, mit dem das Amt Neuland betritt.  Zudem übt das Amt damit öffentlichkeitswirksam Druck auf Facebook aus.  Bei dem Verfahren geht es u.a. um die Frage, ob Kartellrecht das richtige Instrument ist, um Datenschutzrechtsverstöße zu beheben.  Silke Heinz wurde dazu in der Global Competition Review zitiert, siehe hier.