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Auszeichnungen

Wir freuen uns, dass Heinz & Zagrosek sowie unsere Partner wieder in diversen Rankings zum Kartellrecht in Deutschland gelistet sind:

Heinz & Zagrosek ist vom Magazin Global Competition Review (GCR) in den GCR TOP 100 Kanzleien 2023 aufgeführt (hier), sowie unter den besten Wirtschaftskanzleien 2023 im Kartellrecht im Magazin brandeins (hier), ebenso unter den TOP-Wirtschaftskanzleien 2023 im Magazin Focus (hier). Silke Heinz ist im äußerst renommierten Chambers in der Kategorie European Competition Law, Germany, gelistet (hier). Silke Heinz und Dr. Roman Zagrosek sind beide vom Handelsblatt in der Liste von Deutschlands besten Anwälten des Jahres 2023 im Bereich Kartell- und Wettbewerbsrecht aufgeführt, und Dr. Roman Zagrosek zusätzlich für den Bereich Corporate Governance & Compliance (hier). 

Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Arbeit und sehen dies als Ansporn, um auch weiterhin unseren Mandanten qualitativ hochwertige und gleichzeitig verständliche Beratung anzubieten.

Kommentierung zum DMA erschienen

Cover-Digital-Markets-Act - Nomos-Handkommentar

Der neue Kommentar zum DMA ist erschienen: Prof. Dr. Rupprecht Podszun (Hrsg.), Digital Markets Act: DMA, Gesetz über digitale Märkte, Handkommentar, 2023.  Dies ist einer der ersten speziellen Kommentare zum neuen Gesetzeswerk auf EU-Ebene, das sog. digitalen Gatekeepern besondere Handlungspflichten und Verbote auferlegt, und als Regulierung neben den kartellrechtlichen Vorschriften anwendbar ist. Der DMA gilt als „Meilenstein“ der Gesetzgebung im Bereich digitaler Ökosysteme gesehen.  Silke Heinz ist Autorin der Kapitel zu Art. 5 Abs. 3, 4, 5, 7 und 8, Art. 6 Abs. 5 DMA.  Die deutsche Fassung des Kommentars ist hier erhältlich.  Eine englische Fassung ist in Vorbereitung und soll ebenfalls noch in 2023 erscheinen.

Alphabet / Google Anwendungsfall für neue Aufsicht über Digitalkonzerne in Deutschland

Am 30.12.2021 hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Deutschland nach § 19a GWB hat. Damit unterliegt Google nun der neuen besonderen Missbrauchsaufsicht für große Digitalkonzerne. Silke Heinz hat dazu einen Gastkommentar in der Fachzeitschrift Wirtschaft und Wettbewerb 02/2022 veröffentlicht, siehe hier

Das BKartA hat zur Entscheidung eine Pressemeldung veröffentlicht, siehe hier.

Auch die Entscheidung selbst kann man inzwischen lesen, siehe hier.

Heinz & Zagrosek mehrfach als Top-Kanzlei für Kartellrecht in Deutschland ausgezeichnet

Heinz & Zagrosek hat dieses Jahr bereits mehrere Auszeichnungen als Top-Kanzlei im Kartellrecht erhalten: die renommierten Magazine brandeins, Wirtschaftswoche, Focus sowie das Handelsblatt/Best Lawyers führen Silke Heinz und die Kanzlei Heinz & Zagrosek unter den besten Kartellrechtsanwälten in Deutschland auf. Wir freuen uns sehr und bedanken uns für das gute Feedback!  Das ist Ansporn für uns, weiterhin exzellente Arbeit abzuliefern, unseren Mandanten maßgeschneiderte Beratung anzubieten und noch besser zu werden!

(Die Rankings gibt es hier.)

Kartellrecht-Compliance und Digitalisierung

Silke Heinz hat einen Impulsvortrag bei der Webkonferenz Legal & Compliance-Forum am 30.4.2020 gehalten, und zwar zum Thema Kartellrecht-Compliance und Digitalisierung. Dabei geht es um die jüngsten Tendenzen der Kartellbehörden bei der Verfolgung von Kernbeschränkungen in vertikalen Lieferbeziehungen und von horizontalen Kartellen, insbesondere auch die Rolle technologischer Entwicklungen in der Digitalwirtschaft dabei. Am Ende geht Frau Heinz auch auf die Rolle von Algorithmen und ihre Bewertung durch die Kartellbehörden ein und zeigt Schlussfolgerungen für die Compliance-Arbeit auf. Ein Video des Impulsvortrags finden Sie hier.