Am 19. Mai 2017 hat die Europäische Kommission ein Bußgeld in Höhe von € 110 Mio. gegen Facebook verhängt, weil das Unternehmen irreführende Angaben bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zum Erwerb von WhatsApp im Jahr 2014 gemacht hat. Die Kommission kann Bußgelder für irreführende oder falsche Angaben im Rahmen von Fusionskontrollverfahren verhängen, und zwar in Höhe von bis zu 1% des weltweiten Gesamtumsatzes eines Unternehmens. Dies war das erste Mal, dass die Kommission von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht hat. Das Bußgeld ist relativ hoch, aber bewegt sich unter der 1%-Grenze, da die Kommission mildernde Umstände berücksichtigt hat, u.a. dass Facebook in der Untersuchung kooperiert hat. Silke Heinz wird zu dieser Entscheidung in der Global Competition Review zitiert, siehe hier.
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