Am 6. Juli 2017 hat die Europäische Kommission zwei Verfahren wegen falscher oder irreführender Angaben in Fusionskontrollverfahren eröffnet, und zwar gegen Merck (Merck/Sigma-Aldrich) und GE (GE/LM Wind). Der Vorwurf ist, dass jeweils Informationen zu spät oder gar nicht eingereicht wurden, welche für die Beurteilung des Zusammenschlusses bzw. des Auflagenpakets wichtig waren. Gleichzeitig hat die Kommission ein Verfahren gegen Canyon beim Erwerb einer Toshiba-Einheit wegen möglichen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot eröffnet. Dabei geht es insbesondere um das „Parken“ dieser Einheit bei einem Dritten als Zwischenlösung vor der fusionskontrollrechtlichen Freigabe. In allen Verfahren können Bußgelder drohen. Silke Heinz wird dazu in der Global Competition Review zitiert, siehe hier
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