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Die Europäische Kommission hat am 18. September 2018 ein förmliches Verfahren zur Untersuchung wegen möglichen Kartellrechtsverstoßes gegen die deutschen Autohersteller BMW, Daimler und VW, einschließlich VW, Audi und Porsche, eröffnet.  Dabei geht es um den Vorwurf einer Absprache, sich bei der Entwicklung und Einführung von Systemen zur Abgasreduktion bei Diesel- und Benzinmotoren für PKWs im EWR keine Konkurrenz zu machen (siehe Pressemeldung hier).

Die Kommission nahm Vorwürfe zu anderen Diskussionen der Autohersteller im Bereich technische Kooperation nicht in den Untersuchungsgegenstand auf. Ursprünglich hatten in 2017 sowohl die Kommission als auch das BKartA Informationen zu den Vorwürfen geprüft, bevor die Europäische Kommission die Autohersteller dann durchsuchte. Silke Heinz wird in der Global Competition Review zur Verfahrenseröffnung durch die Kommission zitiert, siehe hier.