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Kartellrecht

Die Kanzlei bietet rechtliche Beratung und Vertretung in Bezug auf die gesamte Bandbreite des deutschen und europäischen Kartellrechts an.

Fusionskontrolle. Die Analyse von fusionskontrollrechtlichen Anmeldeerfordernissen, die Einschätzung der kartellrechtlichen Machbarkeit von Vorhaben, die Vorbereitung und Einreichung von Anmeldungen, die Vertretung in behördlichen Verfahren, einschließlich gegebenenfalls Verhandlungen von Zusagen, sowie die Koordinierung von Anmeldungen in mehreren Jurisdiktionen.

Vertriebs- und Kooperationsverträge, einschließlich Gemeinschaftsunternehmen. Die Prüfung und kartellrechtskonforme vertragliche Ausgestaltung unterschiedlicher Formen von Vertriebsverträgen im vertikalen Verhältnis (u.a. selektiver Vertrieb und Franchise, Fragen zu Exklusivität, zum Internetvertrieb, etc.) als auch von Kooperationen im horizontalen Verhältnis (wie F&E-Vereinbarungen, inklusive Lizenzen, gemeinsame Produktion, gemeinsamer Vertrieb, etc.), sowie von Gemeinschaftsunternehmen.

Kartellrechtsverfahren. Die Betreuung und Vertretung in behördlichen Kartellverfahren, einschließlich bei Durchsuchungen seitens der Kartellbehörden, bei Vernehmungen und Anhörungen, die Durchführung von Akteneinsicht, als auch die Erstellung von Anträgen nach der Kronzeugenregelung und gegebenenfalls Vertretung in Verhandlungen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung. Dies gilt entsprechend auch für Verfahren im Hinblick auf mögliche Vertikalverstöße und Sektoruntersuchungen.

Marktbeherrschung. Beratung im Hinblick auf mögliche Grenzen zulässigen Marktverhaltens von Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung oder überragender Marktmacht, sowie im Hinblick auf mögliche Ansprüche in diesem Zusammenhang, einschließlich Zugangs- oder Belieferungsansprüche Dritter.

Kartellrechtliche Compliance. Beratung zu Compliance-Maßnahmen, einschließlich der Konzeption und Durchführung von Schulungen und Training, der Erstellung von Leitfäden, Präsentationen und anderen Compliance-Materialien, einschließlich e-Learning, sowie die Durchführung von internen Untersuchungen.

Prozessführung. Beratung und Vertretung in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Streitigkeiten, sowohl gegen Entscheidungen des Bundeskartellamts vor deutschen Gerichten (insbesondere dem OLG Düsseldorf) oder der Europäischen Kommission vor Gerichten der EU, z.B. in Fusionskontroll- oder Kartellverfahren, als auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Kartellrechtsbezug, etwa Belieferungsklagen oder Schadensersatz wegen Kartellverstoßes.