Das Bundeskartellamt hat nach jahrelangen Ermittlungen nun einen Teil der Vertikalverfahren im LEH abgeschlossen, mit teilweise hohen Bußgeldern. Interessant sind hierbei vor allem folgende Aspekte:
BKartA gewährt offiziell das erste Mal vollständigen Bußgelderlass in Vertikalverfahren
Laut Pressemeldung soll einigen Unternehmen, nämlich der InBev Deutschland Vertriebs GmbH & Co. KG, Mars GmbH und Melitta Europa GmbH & Co. KG sowie – in zwei Warengruppen – der REWE aufgrund ihrer Kooperation ein Bußgeld vollständig erlassen werden. Das ist wohl der erste Fall, in dem das BKartA dies offiziell tut. Bislang war es ständige Praxis, dass das BKartA bei Kooperation in Vertikalverfahren lediglich bis zu 50% Reduktion gewährt. Die Bonusregelung gilt nur für horizontale Kartelle und eben nicht für vertikale Verstöße. Es ist offen, ob sich dies nun grundlegend ändert oder ob der konkrete Fall so eng mit horizontalen Verfahren zusammen hing, dass das BKartA ausnahmsweise auf ein mögliches Bußgeld für den Vertikalverstoß verzichtet hat.
Zudem ist es das erste Mal, dass auch der preisgebundene Handel sanktioniert wird. In den vorherigen Fällen zu vertikaler Preisbindung traf es regelmäßig nur den Hersteller. Dies liegt wohl an der Rolle des Einzelhandels im vorliegenden Fall, die laut Pressemeldung und Fallberichterstattung des BKartA eine recht aktive war. Ursprünglich ermittelte die Behörde wegen „Hub and Spoke“, musste diesen Vorwurf aber mangels Beweisen wieder fallen lassen. Es bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft weitere Preisbindungsfälle mit Sanktionen für beide Seiten geben wird.