Unsere Partnerin Silke Heinz hat in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift WuW (2025) einen Aufsatz zur Kommissionentscheidung veröffentlicht, in dem die Kommission in 2025 den Verstoß von Apple gegen das Steering-Verbot aus Art. 5 Abs. 4 DMA festgestellt und ein Bußgeld in Höhe von € 500 Mio. verhängt hat – eines der ersten Bußgelder nach diesem Gesetz überhaupt. (Den Artikel finden Sie (Paywall) hier .)
Die Kommission wies u.a. Apples Position zurück, zwingendes DMA-Recht dadurch umzusetzen, indem Apple Geschäftskunden die „Wahl“ zwischen seinen alten Geschäftsbedingungen (die unstreitig nicht mit dem DMA vereinbar waren) und neuen Geschäftsbedingungen anbot (welche den DMA einhalten sollten). Letztlich sah die Kommission aber auch die neuen Geschäftsbedingungen als nicht DMA-konform an. Die Entscheidung könnte auch für andere laufende Verfahren wegen Nichteinhaltung des DMA relevant werden.