Silke Heinz hat einen Blog zum Gutachten des Generalanwalts Collins in Sachen Booking.com im Vorlageverfahren des Amsterdamer Landgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union veröffentlicht: ‚Dutch Torpedo at Work – AG Collins‘ Opinion in the Booking Case‘. In dem Verfahren geht es um die Vereinbarkeit von Preisparitätsklauseln mit dem Kartellverbot nach Art. 101 AEUV als notwendige Nebenabreden und zur Frage der Produktmarktdefinition. Den Blog kann man hier lesen.
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