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Litigation

Die Kanzlei ist auch in kartellrechtlicher Prozessführung tätig, einschließlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, dem Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichten.

Dabei liegt ein Schwerpunkt auf verwaltungsrechtlichen Verfahren gegen Entscheidungen von Kartellbehörden, also des Bundeskartellamts oder der Europäischen Kommission, etwa im Hinblick auf Rechtsschutz bei Untersagungen in Fusionskontrollverfahren.

Die Kanzlei berät auch beim gerichtlichen Vorgehen/Einspruch in Bußgeldverfahren vor den deutschen und Europäischen Gerichten. In Deutschland betrifft das auch die Vertretung persönlich Betroffener oder von Zeugen in Kartellverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Vertretung von Mandanten in zivilrechtlichen Streitigkeiten und Schiedsverfahren mit Kartellrechtsbezug.  Dies umfasst etwa Fragen der Wirksamkeit von Vertragsklauseln wie Wettbewerbsverbote, Exklusivität oder sonstige wettbewerblichen Beschränkungen, des missbräuchlichen Marktverhaltens, als auch Fragen zu sog. „follow-on“-Kartellschadensersatzklagen und damit zusammenhängender Themen wie Zuständigkeit der Gerichte, Gutachten zur Schadenshöhe, als auch Offenlegung von Dokumenten und Akteneinsicht.