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Am 30.12.2021 hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Deutschland nach § 19a GWB hat. Damit unterliegt Google nun der neuen besonderen Missbrauchsaufsicht für große Digitalkonzerne. Silke Heinz hat dazu einen Gastkommentar in der Fachzeitschrift Wirtschaft und Wettbewerb 02/2022 veröffentlicht, siehe hier

Das BKartA hat zur Entscheidung eine Pressemeldung veröffentlicht, siehe hier.

Auch die Entscheidung selbst kann man inzwischen lesen, siehe hier.