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Pressemitteilung vom 23.5.2019

Nutzerbewertungen können sich auf Produkte wie z.B. Nähmaschinen der Marke XY oder Dienstleister wie z.B. Händler und Ärzte beziehen. Bei Nutzerbewertungen auf Plattformen wird unterschieden, ob es sich um offene oder geschlossene Bewertungssysteme handelt.  Kennzeichnend für ein offenes System ist, dass Nutzer auch dann eine Bewertung abgeben können, wenn sie das Produkt bzw. die Dienstleistung nicht über die Plattform bezogen haben. Ein geschlossenes Bewertungssystem setzt dagegen eine Transaktion auf der konkreten Plattform voraus.

Das Bundeskartellamt nutzt mit der Sektoruntersuchung ein Instrument zum Verbraucherschutz, das der Behörde seit Mitte 2017 zur Verfügung steht. Nach den Bereichen Smart TVs (siehe hier) und Vergleichsportale (siehe hier) handelt es sich um die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zum Verbraucherschutz.

Im Gegensatz zu kartellrechtlichen Sektoruntersuchung beschränken sich die Maßnahmen des Bundeskartellamts beim Thema Verbraucherschutz auf die Veröffentlichung eines Abschlussberichts.  Es leitet keine konkreten Verfahren ein, sondern stellt etwaige Missstände lediglich fest.

Das Bundeskartellamt ist nicht die einzige europäische Wettbewerbsbehörde, die sich dem Thema Nutzerbewertungen widmet. Bereits in 2015 veröffentlichte die Competition & Markets Authority (CMA) einen Report zum Thema „Online Reviews and Endorsements“. (siehe hier)

Die CMA setzte sich ausführlich mit dem Thema „Fake Reviews“ auseinander und schilderte Beispielsfälle missbräuchlicher Praktiken.  Die Behörde betonte dabei auch die Wichtigkeit von Nutzerbewertungen für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Mehr als die Hälfte der UK-Bürger würden Nutzerbewertungen aktiv berücksichtigen.

Auch auf EU-Ebene wird das Thema Nutzerbewertungen diskutiert. Die EU möchte mit einer neuen Richtlinie, die Rechte von Verbrauchern im Bereich des Online-Handels stärken und für mehr Transparenz beim Thema Nutzerbewertungen sorgen (siehe hier) , der Richtlinienentwurf ist aktuell nur in der englischen Fassung verfügbar. (siehe hier)

Darüber hinaus ermittelt das Bundeskartellamt in einem kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren, ob Amazon bei Produktrezensionen auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher missbräuchlich vorgeht. (siehe hier)
Schließlich stellte das Bundeskartellamt in dem Abschlussbericht zur verbraucherschutzrechtlichen Sektoruntersuchung im Bereich Vergleichsportale fest, dass Nutzerbewertungen regelmäßig nur von Nutzern stammten, die erfolgreich über das Vergleichsportal einen Abschluss getätigt haben. (siehe hier)
Durch diese Beschränkung würden einerseits Fälschungen erschwert. Allerdings wäre damit auch die „Bewertungsbreite“ der Nutzerbewertungen eingeschränkt.

Die Einleitung der Sektoruntersuchung zum Thema Nutzerbewertungen im Internet ist ein weiterer Schritt, der die Fokussierung des Bundeskartellamts auf die Internetwirtschaft verdeutlicht und ein Thema, das sowohl kartell- als auch verbraucherschutzrechtliche Relevanz besitzt.  Es wäre daher wünschenswert, wenn die Untersuchung sich auch – wie die CMA – mit kartellrechtlichen Aspekten von Nutzerbewertungen beschäftigt (z.B. die wettbewerbsfördernde Wirkung), was dann in kartellrechtlichen Verfahren genutzt werden kann, wo die Behörde weitergehende Kompetenzen besitzt.

Als nächste Maßnahmen dürften Fragebögen des Bundeskartellamts an Marktteilnehmer und Verbraucherschutzorganisationen versandt werden. Nach Vorstellung der Ergebnisse schließt sich eine Konsultationsphase an, in der betroffene Marktteilnehmer sowie weitere interessierte Kreise zu dem Konsultationspapier Stellung nehmen können. Anschließend veröffentlicht das Bundeskartellamt einen Abschlussbericht. (siehe hier ausschließlich auf Deutsch)
Weitergehende Maßnahmen, wie etwaige Rechtsverstöße durch behördliche Maßnahmen abzustellen, sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Es ist kein zeitlicher Rahmen für die Durchführung verbraucherschutzrechtlicher Sektoruntersuchungen vorgegeben. Im Bereich Vergleichsportale benötigte das Bundeskartellamt ca. 19 Monate. Im Bereich SmartTVs wurde die Sektoruntersuchung vor rund 19 Monaten eingeleitet und ihr Abschluss ist für 2019 angekündigt. Mit Ergebnissen in Form eines Abschlussberichts zur Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen im Internet ist daher voraussichtlich frühestens Ende 2020 oder eher Mitte 2021 zu rechnen.