Am 9. März 2017 hat der Bundestag die 9. GWB-Novelle verabschiedet. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zustimmen. Die Novelle umfasst vielfältige Änderungen und Neuerungen, u.a. die Umsetzung der EU-Schadensersatzrichtlinie in deutsches Recht, einen neuen Aufgreiftatbestand für die Fusionskontrolle basierend auf der Transaktionsgröße, Regelungen zur Beschleunigung des Ministererlaubnisverfahrens, Regelungen zum Marktbegriff und Markmacht im digitalen Zeitalter, die Schließung von Haftungslücken für Bußgelder bei Rechtsnachfolge (sogenannte „Wurstlücke“), beschränkte neue Kompetenzen für das BKartA im Bereich Verbraucherschutz, sowie eine Ausnahme vom Kartellverbot für bestimmte Kooperationen unter Presseverlagen. Silke Heinz wird zum Thema neue Aufgreiftatbestand in der Fusionskontrolle in der Global Competition Review zitiert, siehe hier.