Am 8. Juni 2017 ist nun endlich die 9. GWB-Novelle in Kraft getreten, mit vielfältigen Änderungen u.a. im Bereich Schadensersatz (Umsetzung der EU-Richtlinie, vor allem im Bereich Offenlegung von Beweismitteln), Fusionskontrolle (neue Umsatzschwelle auf Basis des Transaktionswertes), Regelungen zum Marktbegriff und Markmacht im Bereich digitale Plattformen, die Schließung von Haftungslücken für Bußgelder bei Rechtsnachfolge (sogenannte „Wurstlücke“), beschränkte neue Kompetenzen für das BKartA im Bereich Verbraucherschutz, etc. Silke Heinz hat die wichtigsten Neuerungen in einem Blog (auf Englisch) auf Kluwer Competition Law Blog dargestellt, auf den wir nochmals verweisen, siehe hier.
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