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Blog zum Vorlageverfahren in Sachen Booking

Silke Heinz hat einen Blog zum Gutachten des Generalanwalts Collins in Sachen Booking.com im Vorlageverfahren des Amsterdamer Landgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union veröffentlicht: ‚Dutch Torpedo at Work – AG Collins‘ Opinion in the Booking Case‘.  In dem Verfahren geht es um die Vereinbarkeit von Preisparitätsklauseln mit dem Kartellverbot nach Art. 101 AEUV als notwendige Nebenabreden und zur Frage der Produktmarktdefinition.  Den Blog kann man hier lesen

Auszeichnungen

Wir freuen uns, dass Heinz & Zagrosek sowie unsere Partner wieder in diversen Rankings zum Kartellrecht in Deutschland gelistet sind:

Heinz & Zagrosek ist vom Magazin Global Competition Review (GCR) in den GCR TOP 100 Kanzleien 2023 aufgeführt (hier), sowie unter den besten Wirtschaftskanzleien 2023 im Kartellrecht im Magazin brandeins (hier), ebenso unter den TOP-Wirtschaftskanzleien 2023 im Magazin Focus (hier). Silke Heinz ist im äußerst renommierten Chambers in der Kategorie European Competition Law, Germany, gelistet (hier). Silke Heinz und Dr. Roman Zagrosek sind beide vom Handelsblatt in der Liste von Deutschlands besten Anwälten des Jahres 2023 im Bereich Kartell- und Wettbewerbsrecht aufgeführt, und Dr. Roman Zagrosek zusätzlich für den Bereich Corporate Governance & Compliance (hier). 

Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Arbeit und sehen dies als Ansporn, um auch weiterhin unseren Mandanten qualitativ hochwertige und gleichzeitig verständliche Beratung anzubieten.

Kommentierung zum DMA erschienen

Cover-Digital-Markets-Act - Nomos-Handkommentar

Der neue Kommentar zum DMA ist erschienen: Prof. Dr. Rupprecht Podszun (Hrsg.), Digital Markets Act: DMA, Gesetz über digitale Märkte, Handkommentar, 2023.  Dies ist einer der ersten speziellen Kommentare zum neuen Gesetzeswerk auf EU-Ebene, das sog. digitalen Gatekeepern besondere Handlungspflichten und Verbote auferlegt, und als Regulierung neben den kartellrechtlichen Vorschriften anwendbar ist. Der DMA gilt als „Meilenstein“ der Gesetzgebung im Bereich digitaler Ökosysteme gesehen.  Silke Heinz ist Autorin der Kapitel zu Art. 5 Abs. 3, 4, 5, 7 und 8, Art. 6 Abs. 5 DMA.  Die deutsche Fassung des Kommentars ist hier erhältlich.  Eine englische Fassung ist in Vorbereitung und soll ebenfalls noch in 2023 erscheinen.

Alphabet / Google Anwendungsfall für neue Aufsicht über Digitalkonzerne in Deutschland

Am 30.12.2021 hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Deutschland nach § 19a GWB hat. Damit unterliegt Google nun der neuen besonderen Missbrauchsaufsicht für große Digitalkonzerne. Silke Heinz hat dazu einen Gastkommentar in der Fachzeitschrift Wirtschaft und Wettbewerb 02/2022 veröffentlicht, siehe hier

Das BKartA hat zur Entscheidung eine Pressemeldung veröffentlicht, siehe hier.

Auch die Entscheidung selbst kann man inzwischen lesen, siehe hier.