von Silke Heinz
Am 19. Mai 2017 hat die Europäische Kommission ein Bußgeld in Höhe von € 110 Mio. gegen Facebook verhängt, weil das Unternehmen irreführende Angaben bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zum Erwerb von WhatsApp im Jahr 2014 gemacht hat. Die Kommission kann Bußgelder für irreführende oder falsche Angaben im Rahmen von Fusionskontrollverfahren verhängen, und zwar in Höhe von bis zu 1% des weltweiten Gesamtumsatzes eines Unternehmens. Dies war das erste Mal, dass die Kommission von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht hat. Das Bußgeld ist relativ hoch, aber bewegt sich unter der 1%-Grenze, da die Kommission mildernde Umstände berücksichtigt hat, u.a. dass Facebook in der Untersuchung kooperiert hat. Silke Heinz wird zu dieser Entscheidung in der Global Competition Review zitiert, siehe hier.
von Silke Heinz
Das OLG Düsseldorf hat am 5. April 2017 die Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamts im Verfahren gegen Asics bestätigt, wonach der Markenhersteller von Laufschuhen seinen autorisierten Händlern im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems nicht generell die Nutzung von Preissuchmaschinen (Preisvergleichsmaschinen) im Internet verbieten kann. (Link zur Pressemeldung des BKartA zur Entscheidung des OLG Düsseldorf hier.
Das BKartA ordnet Asics als Pilotverfahren ein und hat auch schon in früheren Fällen (etwa Adidas) die Auffassung vertreten, dass solche Beschränkungen in selektiven Vertriebssystemen nicht freistellungsfähige Kernbeschränkungen darstellen. Das Gericht hat diese Auffassung nun (jedenfalls für Vertriebssysteme bezogen auf Laufschuhe) bestätigt. Offen bleibt nach der Gerichtsentscheidung, ob ein Markenhersteller anstatt eines generellen Verbots seinen autorisierten Händlern konkrete qualitative Anforderungen für die Präsenz auf entsprechenden Dritt-Internetseiten vorgeben kann, was bei einigen Preissuchmaschinen ebenfalls zu einem Verbot der Nutzung im Ergebnis führen könnte. Silke Heinz kommentiert die Gerichtsentscheidung bzw. was aus der Pressemeldung des BKartA dazu öffentlich bekannt ist in der Global Competition Review, siehe Link.
von Silke Heinz
Nach dem Bundestag (9. März 2017) hat nun auch der Bundesrat (31.3.2017) der 9. GWB-Novelle zugestimmt. Damit gelten zukünftig einige wichtige Neuregelungen, insbesondere im Bereich Schadensersatz wegen Kartellverstoßes. Silke Heinz hat zur Gesetzesreform einen Beitrag auf Kluwer Competition Blog veröffentlicht (auf Englisch), siehe hier.
von Silke Heinz
Am 9. März 2017 hat der Bundestag die 9. GWB-Novelle verabschiedet. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zustimmen. Die Novelle umfasst vielfältige Änderungen und Neuerungen, u.a. die Umsetzung der EU-Schadensersatzrichtlinie in deutsches Recht, einen neuen Aufgreiftatbestand für die Fusionskontrolle basierend auf der Transaktionsgröße, Regelungen zur Beschleunigung des Ministererlaubnisverfahrens, Regelungen zum Marktbegriff und Markmacht im digitalen Zeitalter, die Schließung von Haftungslücken für Bußgelder bei Rechtsnachfolge (sogenannte „Wurstlücke“), beschränkte neue Kompetenzen für das BKartA im Bereich Verbraucherschutz, sowie eine Ausnahme vom Kartellverbot für bestimmte Kooperationen unter Presseverlagen. Silke Heinz wird zum Thema neue Aufgreiftatbestand in der Fusionskontrolle in der Global Competition Review zitiert, siehe hier.
von Silke Heinz
Das Bundeskartellamt hat am 14.2.2017 seine Verfahren gegen Fernwärmeversorger wegen möglichen Preismissbrauchs abgeschlossen, u.a. mit weiteren Zusagenentscheidungen. Insgesamt kam es in den Verfahren zu Rückerstattungen oder künftigen Preissenkungen für die betroffenen Kunden in einem Umfang von ca. € 55 Mrd. Silke Heinz wird in der Global Competition Review zum Abschluss der Verfahren zitiert, siehe Link.