German court quashes FCO abuse decision against Edeka
Hier ist der neueste Blogpost von Silke Heinz für den Kluwer Competition Law Blog.
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Heinz & Zagrosek wird von der Global Competition Review in der Liste empfohlener Kanzleien für Kartellrecht in Deutschland geführt
(siehe anbei Germany’s Competition Bar):
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Anbei finden Sie einen Überblick über interessante Entwicklungen im Bereich öffentliche Kartellrechtsdurchsetzung in Deutschland im letzten Jahr in der jüngsten Publikation von Silke Heinz: Public Competition Enforcement Review, 7th edition – Chapter on Germany (zusammen mit Katharina Apel). Das Kapitel über Deutschland behandelt Entwicklungen in den Bereichen Kartelle, horizontale und vertikale Beschränkungen, Marktbeherrschung, Fusionskontrolle und sektorspezifisches Kartellrecht, sowie eine Analyse der Strategie öffentlicher Kartellrechtsdurchsetzung und einen Ausblick.
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Das Bundeskartellamt hat nach jahrelangen Ermittlungen nun einen Teil der Vertikalverfahren im LEH abgeschlossen, mit teilweise hohen Bußgeldern. Interessant sind hierbei vor allem folgende Aspekte:
Laut Pressemeldung soll einigen Unternehmen, nämlich der InBev Deutschland Vertriebs GmbH & Co. KG, Mars GmbH und Melitta Europa GmbH & Co. KG sowie – in zwei Warengruppen – der REWE aufgrund ihrer Kooperation ein Bußgeld vollständig erlassen werden. Das ist wohl der erste Fall, in dem das BKartA dies offiziell tut. Bislang war es ständige Praxis, dass das BKartA bei Kooperation in Vertikalverfahren lediglich bis zu 50% Reduktion gewährt. Die Bonusregelung gilt nur für horizontale Kartelle und eben nicht für vertikale Verstöße. Es ist offen, ob sich dies nun grundlegend ändert oder ob der konkrete Fall so eng mit horizontalen Verfahren zusammen hing, dass das BKartA ausnahmsweise auf ein mögliches Bußgeld für den Vertikalverstoß verzichtet hat.
Zudem ist es das erste Mal, dass auch der preisgebundene Handel sanktioniert wird. In den vorherigen Fällen zu vertikaler Preisbindung traf es regelmäßig nur den Hersteller. Dies liegt wohl an der Rolle des Einzelhandels im vorliegenden Fall, die laut Pressemeldung und Fallberichterstattung des BKartA eine recht aktive war. Ursprünglich ermittelte die Behörde wegen „Hub and Spoke“, musste diesen Vorwurf aber mangels Beweisen wieder fallen lassen. Es bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft weitere Preisbindungsfälle mit Sanktionen für beide Seiten geben wird.