von Silke Heinz
Das Bundeskartellamt hat am 14.2.2017 seine Verfahren gegen Fernwärmeversorger wegen möglichen Preismissbrauchs abgeschlossen, u.a. mit weiteren Zusagenentscheidungen. Insgesamt kam es in den Verfahren zu Rückerstattungen oder künftigen Preissenkungen für die betroffenen Kunden in einem Umfang von ca. € 55 Mrd. Silke Heinz wird in der Global Competition Review zum Abschluss der Verfahren zitiert, siehe Link.
von Silke Heinz
Das Bundeskartellamt hat den Entwurf am 25. Januar 2017 zur öffentliche Konsultation vorgestellt. Silke Heinz wird dazu in der Global Competition Review zitiert. Link zum Artikel hier
von Silke Heinz
Silke Heinz ist in der angesehenen Liste von Global Competition Review „Women in Antitrust 2016“ aufgeführt , auf der insgesamt weltweit 150 Frauen aus den Bereichen Universität, Ökonomie, Kartellbehörden und Anwaltschaft dargestellt sind (Link).
von Silke Heinz
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von Coop durch Rewe am 28. Oktober 2016 freigegeben. Silke Heinz wird dazu in der Global Competition Review zitiert, Link zum Artikel hier.
von Silke Heinz
Die Kommission hat am 25. Oktober 2016 eine Studie zum Thema Weiterwälzung überhöhter Preise im Bereich privater Schadensersatzansprüche wegen Kartellverstoßes veröffentlicht. Silke Heinz kommentiert die Studie in der Global Competition Review. Link zum Artikel
von Silke Heinz
Silke Heinz kommentiert in der Global Competition Review die von der Europäischen Kommission veröffentlichten ersten Ergebnisse ihrer Sektoruntersuchung im Bereich E-Commerce. Link zum Artikel
von Silke Heinz
Silke Heinz wird im Feature der Global Competition Review zur Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie in Deutschland zitiert.
Zum Artikel
von Silke Heinz
Anbei mein Blog zu den jüngsten Aktivitäten des Bundeskartellamts im Bereich Doppelpreissysteme und Online-Verkäufe (der Fall Lego) auf Kluwer Competition Law Blog.
Zum Beitrag
von Silke Heinz
Anbei mein jüngster Blog zu bestimmten Beschränkungen des Online-Vertriebs in selektiven Vertriebssystemen (Drittplattformverbote) auf Kluwer Competition Law Blog. zum Artikel
von Silke Heinz
Das Bundeskartellamt hat weitere Bußgelder gegen Handelsunternehmen wegen Kartellverstoßes aufgrund vertikaler Preisbindung im LEH-Bereich verhängt, und zwar in Gesamthöhe von €90,5 Mio. Diesmal waren vornehmlich der Produktbereiche Bier (Marken der Brauerei AB InBev Germany) betroffen. Es ging um sogenannte Vereinbarungen zur Preispflege zwischen Hersteller und Handelsunternehmen bezogen auf die Ladenverkaufspreise der Biermarken, und zwar im Hinblick auf die Einhaltung eines Mindestniveaus bei Normalpreisen, Aktionspreisen als auch gegebenenfalls Dauerniedrigpreisen.
Pressemiteilung des Bundeskartellamts
Bebußt wurden mehrere Edeka-Handelsunternehmen, Metro und Netto, sowie ein Getränkegroßhandel. Zusätzlich wurden Lidl und Rossmann wegen vertikaler Preisbindung bezogen auf Süßwaren (Haribo) bzw. Kaffee (Melitta) bebußt. Außer Rossmann haben alle bebußten Unternehmen das Verfahren einvernehmlich durch Settlement beendet. Damit ist laut BKartA ein Großteil der vertikalen Verfahren im LEH-Bereich abgeschlossen. Insgesamt wurden in diesem Bereich nun Bußgelder von insgesamt € 242 Mio. verhängt. Laut BKartA sind nur noch Verfahren gegen drei Unternehmen in den Bereichen Bier und Süßwaren anhängig, die in den nächsten Monaten abgeschlossen werden sollen.
Interessant ist, dass das BKartA im aktuellen Fall sowohl gegen AB Inbev als auch gegen das Handelsunternehmen Rewe, das ebenfalls in Preispflege-Praktiken involviert war, kein Bußgeld erlassen hat. Beide Unternehmen hatten umfangreich kooperiert. Das BKartA bestätigt dazu in seinem Fallbericht, dass die Bonusregelung auf vertikale Preisbindung keine Anwendung findet. Die dennoch erfolgte faktische Bußgeldfreiheit für beide Unternehmen stützt das BKartA auf sein Ermessen bei der Bußgeldfestsetzung, in deren Rahmen die Kooperation als bußgeldmindernder Umstand berücksichtigt wird. Rewe hatte schon vor der Verfahrenseinleitung kooperiert, und der Beitrag von AB InBev ermöglichte laut Amt den Nachweis solcher Praktiken mit weiteren Handelsunternehmen. Diese Ausführungen deuten an, dass das Amt bei vertikaler Preisbindung die Grundsätze aus der Bonusregelung zur Bußgeldfreiheit (Aufdecken eines Verstoßes bzw. Nachweisermöglichung des Kartells) analog anwendet. Damit hat das BKartA wohl einen Präzedenzfall geschaffen, auf den sich Unternehmen auch in anderen vertikalen Preisbindungsfällen berufen können.