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Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts

Am 8. Februar 2019 hat das BKartA seine Entscheidung im Facebook-Verfahren verkündet. Es sieht die Facebook-Praxis, Daten seiner Nutzer von dritten Webseiten und Apps, einschließlich der Facebook-eigenen Dienste What’sApp und Instagram, ohne deren Zustimmung zu sammeln und zusammenzuführen, als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.  Es verpflichtet Facebook, den Verstoß abzustellen sowie Vorschläge für ein Opt-Out-System zu unterbreiten, so dass Nutzer, die eine Zustimmung verweigern, Facebook weiterhin nutzen können (und nur einer sehr beschränkten Datensammlung und -zusammenführung unterliegen).  Dies ist eine sehr weitreichende Entscheidung, die direkt auf Facebooks Geschäftsmodell abzielt. Silke Heinz kommentiert die Entscheidung in der Global Competition Review, siehe hier.

Sie hat zur Entscheidung auch einen Blog auf Kluwer Competition Law Blog veröffentlicht, siehe hier.

Bundeskartellamt spricht sich offenbar gegen Fusion von Siemens/Alstom aus

Laut Medienberichten hat das Bundeskartellamt sich in einem Schreiben an die Europäische Kommission gegen die geplante Fusion geäußert, auch im Hinblick auf die von den Parteien vorgeschlagenen Zusagen.  Silke Heinz wurde dazu in der Global Competition Review zitiert, u.a. dazu, dass nationale Kartellbehörden in Fusionskontrollverfahren der Europäischen Kommission nur einen beratenden Einfluss haben.  Sie werden zwar angehört, haben aber kein Vetorecht.  Der Artikel dazu findet sich hier.

Wirtschaftsministerium veröffentlicht Studie zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen (2)

Wir haben bereits auf die Veröffentlichung der Studie zur Digitalwirtschaft vom 4. September 2018 in unserer Rubrik Aktuelles hingewiesen, siehe hier [Link zur früheren Meldung auf unserer Webseite].  Inzwischen hat Silke Heinz in einem Post auf Kluwer Competition Law Blog die 187-Seiten-Studie zusammengefasst und die Kernaussagen analysiert, siehe hier.

Sie kommentiert darin auch einige der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, einschließlich das Verbot der ungerechtfertigten Behinderung von Multihoming oder des Plattformwechsels auf Märkten, die von hohen Netzwerkeffekten gekennzeichnet sind und zu „Kippen“ drohen, auch wenn keine Marktbeherrschung oder relative Marktmacht vorliegt, sowie die Änderungen zur Fusionskontrolle, die ein Verbot für große Digitalunternehmen beinhalten, systematisch kleineren Start-Ups in einem frühen Entwicklungsstadium als potenzielle zukünftige Konkurrenten aufzukaufen.

Europäische Kommission eröffnet förmliches Kartellverfahren gegen deutsche Autohersteller

Die Europäische Kommission hat am 18. September 2018 ein förmliches Verfahren zur Untersuchung wegen möglichen Kartellrechtsverstoßes gegen die deutschen Autohersteller BMW, Daimler und VW, einschließlich VW, Audi und Porsche, eröffnet.  Dabei geht es um den Vorwurf einer Absprache, sich bei der Entwicklung und Einführung von Systemen zur Abgasreduktion bei Diesel- und Benzinmotoren für PKWs im EWR keine Konkurrenz zu machen (siehe Pressemeldung hier).

Die Kommission nahm Vorwürfe zu anderen Diskussionen der Autohersteller im Bereich technische Kooperation nicht in den Untersuchungsgegenstand auf. Ursprünglich hatten in 2017 sowohl die Kommission als auch das BKartA Informationen zu den Vorwürfen geprüft, bevor die Europäische Kommission die Autohersteller dann durchsuchte. Silke Heinz wird in der Global Competition Review zur Verfahrenseröffnung durch die Kommission zitiert, siehe hier.