von Silke Heinz
Am 26. Juli 2017 hat der Generalanwalt Wahl seine Schlussanträge im Vorlageverfahren des OLG Frankfurt in Sachen Coty gegen Parfümerie Akzente veröffentlicht. Er bestätigt darin die langjährige Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Hersteller von Luxuswaren zum Schutz des Markenimages eine selektive Vertriebsform wählen und ihren Händlern deshalb gewisse Beschränkungen auferlegen können. Daran hat nach Ansicht von Wahl auch das Urteil des Gerichtshofs in Sachen Pierre Fabre nichts geändert. Im konkreten Fall hält Wahl auch das Verbot an Händler, die Luxuskosmetikwaren über Drittplattformen im Internet, die als solche erkennbar sind, zu vertreiben, prinzipiell für mit Artikel 101 AEUV vereinbar. Er sieht in einem solchen Verbot keine Kernbeschränkung, so dass es jedenfalls nach der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung oder nach Artikel 101 Abs. 3 AEUV individuell freigestellt sein kann. Die Schlussanträge weichen von der Position des Bundeskartellamts in solchen Fragen ab. Der Gerichtshof muss nun entscheiden. Silke Heinz wurde zu den Schlussanträgen in der Global Competition Review und auf Bloomberg zitiert.
von Silke Heinz
Am 13.7.2017 hat das BKartA drei Wärmeabschirmblechunternehmen und deren Verantwortliche wegen Kartellabsprachen in Höhe von insgesamt € 9,6 Mio. bebußt und die Verfahren jeweils per Settlement beendet. Die Verfahren wurde von einem vierten Unternehmen als Kronzeuge ausgelöst. Es ging ausweislich der Pressemeldung des BKartA (siehe hier) sowohl um Informationsaustausch (u.a. zum Verhandlungsstand mit VW) als auch um eine Vereinbarung zur Weitergabe von gestiegenen Materialpreisen an VW in 2011. Anscheinend war der Verstoß zeitlich auf 2011 begrenzt, was die relativ moderate gesamte Bußgeldhöhe erklären mag. Zudem hat das BKartA anscheinend neben Kooperationsbeiträgen und Settlement interessanterweise auch die starke Nachfragemacht und das Verhalten von VW bei der Bußgeldzumessung mildernd berücksichtigt. Silke Heinz wird dazu von Global Competition Review zitiert, siehe hier.
von Silke Heinz
Am 6. Juli 2017 hat die Europäische Kommission zwei Verfahren wegen falscher oder irreführender Angaben in Fusionskontrollverfahren eröffnet, und zwar gegen Merck (Merck/Sigma-Aldrich) und GE (GE/LM Wind). Der Vorwurf ist, dass jeweils Informationen zu spät oder gar nicht eingereicht wurden, welche für die Beurteilung des Zusammenschlusses bzw. des Auflagenpakets wichtig waren. Gleichzeitig hat die Kommission ein Verfahren gegen Canyon beim Erwerb einer Toshiba-Einheit wegen möglichen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot eröffnet. Dabei geht es insbesondere um das „Parken“ dieser Einheit bei einem Dritten als Zwischenlösung vor der fusionskontrollrechtlichen Freigabe. In allen Verfahren können Bußgelder drohen. Silke Heinz wird dazu in der Global Competition Review zitiert, siehe hier
von Silke Heinz
Am 30. Mai 2017 hat das Bundeskartellamt Leitlinien zu Zusagen in der Fusionskontrolle veröffentlicht. Der Leitfaden bietet eine ausführliche und hilfreiche Übersicht hinsichtlich der Praxis des Amts und der Rechtsprechung, mit vielen Beispielsfällen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben im deutschen Recht für strukturelle Zusagen erklärt, als auch die Präferenz des Amts für Veräußerungszusagen. Silke Heinz stellt die wichtigsten Punkte in einem Beitrag in e-Competition Bulletin dar und vergleicht die Zusagenpraxis in Deutschland mit der auf EU-Ebene (auf Englisch), siehe hier.
von Silke Heinz
Am 8. Juni 2017 ist nun endlich die 9. GWB-Novelle in Kraft getreten, mit vielfältigen Änderungen u.a. im Bereich Schadensersatz (Umsetzung der EU-Richtlinie, vor allem im Bereich Offenlegung von Beweismitteln), Fusionskontrolle (neue Umsatzschwelle auf Basis des Transaktionswertes), Regelungen zum Marktbegriff und Markmacht im Bereich digitale Plattformen, die Schließung von Haftungslücken für Bußgelder bei Rechtsnachfolge (sogenannte „Wurstlücke“), beschränkte neue Kompetenzen für das BKartA im Bereich Verbraucherschutz, etc. Silke Heinz hat die wichtigsten Neuerungen in einem Blog (auf Englisch) auf Kluwer Competition Law Blog dargestellt, auf den wir nochmals verweisen, siehe hier.