von Silke Heinz
Am 1. Februar 2018 hat das Bundeskartellamt angekündigt, eine Sektoruntersuchung im Bereich Online-Werbung durchzuführen (siehe hier).
Diese Sektoruntersuchung passt zu einem der Schwerpunkte des BKartA, nämlich der Untersuchung der Wettbewerbssituation auf digitalen Märkten und Big Data. Das BKartA folgt damit auch dem Beispiel der französischen Behörde, die ihre parallele (und komplementäre) Sektoruntersuchung im März 2018 abgeschlossen hat. Silke Heinz hat zur Sektoruntersuchung des BKartA und deren Hintergrund einen Blog auf Kluwer Competition Law Blog veröffentlicht (siehe hier).
von Silke Heinz
Wir haben über die Pressemeldung des Bundeskartellamts zur vorläufigen Einschätzung in Sachen Facebook bereits berichtet, (siehe die vorherige Meldung in der Rubrik Aktuelles). Silke Heinz hat auf Kluwer Competition Law Blog dazu nun einen Post veröffentlicht. siehe hier.
von Silke Heinz
Am 19. Dezember 2017 hat das BKartA in einer Pressemeldung (hier) und einem Hintergrundpapier (hier), seine vorläufige Einschätzung zum Facebook-Verfahren veröffentlicht: danach ist Facebook marktbeherrschend auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke und missbraucht diese Position, indem es umfangreich Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt und zusammenführt.
Dabei geht es um die Sammlung von Nutzerdaten auf dritten Internetseiten oder Apps, die einen Facebook-Like-Button aufweisen, selbst wenn die Nutzer diesen nicht anklicken.
Dies verstößt nach Ansicht des BKartA gegen Datenschutzgesetze. Die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen danach gegen gesetzliche AGB-Grundsätze, und darin soll auch einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegen.
Die Tatsache, dass das Amt ein Hintergrundpapier während eines laufenden Verfahrens veröffentlicht wird, ist ungewöhnlich. Dies dürfte dem großen Interesse an dem Verfahren geschuldet sein, mit dem das Amt Neuland betritt. Zudem übt das Amt damit öffentlichkeitswirksam Druck auf Facebook aus. Bei dem Verfahren geht es u.a. um die Frage, ob Kartellrecht das richtige Instrument ist, um Datenschutzrechtsverstöße zu beheben. Silke Heinz wurde dazu in der Global Competition Review zitiert, siehe hier.
von Silke Heinz
Das Bundeskartellamt hat im Oktober 2017 ein Hintergrundpapier zu Innovationen und damit verbundenen Herausforderungen in der Kartellrechtspraxis veröffentlicht, siehe hier.
Das Papier behandelt ökonomische und rechtliche Aspekte von Innovationen in verschiedenen Bereichen der Kartellrechtsanalyse, ein heiß debattiertes Thema in den letzten Monaten, insbesondere nach der Fusionskontrollentscheidung der Europäischen Kommission im Fall Dow/DuPont. Silke Heinz hat zu dem Hintergrundpapier einen Post auf Kluwer Competition Law Blog veröffentlicht, siehe hier.
von Silke Heinz
Am 24. Juli 2017 hat das Bundeskartellamt seinen Bericht zur Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton veröffentlicht. Der umfangreiche Bericht enthält interessante Ausführungen zu den Bereichen Gemeinschaftsunternehmen, Liefer- und Bietergemeinschaften, Price Signaling und missbräuchliche Praktiken. Roman Zagrosek hat hierzu einen Beitrag auf Kluwer Competition Law Blog veröffentlicht (auf Englisch), siehe hier.
von Silke Heinz
Am 26. Juli 2017 hat der Generalanwalt Wahl seine Schlussanträge im Vorlageverfahren des OLG Frankfurt in Sachen Coty gegen Parfümerie Akzente veröffentlicht. Er bestätigt darin die langjährige Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Hersteller von Luxuswaren zum Schutz des Markenimages eine selektive Vertriebsform wählen und ihren Händlern deshalb gewisse Beschränkungen auferlegen können. Daran hat nach Ansicht von Wahl auch das Urteil des Gerichtshofs in Sachen Pierre Fabre nichts geändert. Im konkreten Fall hält Wahl auch das Verbot an Händler, die Luxuskosmetikwaren über Drittplattformen im Internet, die als solche erkennbar sind, zu vertreiben, prinzipiell für mit Artikel 101 AEUV vereinbar. Er sieht in einem solchen Verbot keine Kernbeschränkung, so dass es jedenfalls nach der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung oder nach Artikel 101 Abs. 3 AEUV individuell freigestellt sein kann. Die Schlussanträge weichen von der Position des Bundeskartellamts in solchen Fragen ab. Der Gerichtshof muss nun entscheiden. Silke Heinz wurde zu den Schlussanträgen in der Global Competition Review und auf Bloomberg zitiert.